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1500 bis 1550

Johann-Albrechts-Taler 1549
Reformationstaler Herzog Johann Albrechts I. 1549

Die Söhne von Magnus, Heinrich V. und Albrecht VII., trennen die Landesteile Schwerin und Güstrow.
Reformatorische Signale kommen von Humanisten wie Ulrich von Hutten. Aegidius Faber in Schwerin oder Joachim Slüter in Rostock predigen die Lehre Luthers in deutscher Sprache. 1530 wird die Rostocker Kirchenordnung reformiert. 1549 erfolgt der Konfessionswechsel für Mecklenburg zur lutherischen Landeskirche mit den Landesherren als kirchliche Oberhäupter.

Die Wirtschaft in den Kleinstädten stagniert wegen der Zunftzwänge und dem Verbot des Zuzugs neuer Handwerker von außen. Auf dem Lande gewinnt der ritterschaftliche Adel an Macht und Einfluss (Ritterschaft). Durch eine Agrarkonjunktur im Getreideanbau erweitert der Landadel seine Ritterhöfe und wandelt sich zu Landwirten.

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Johann Gottlieb Giese, Greifswald 1552

1530 werden die Pommernherzöge auf dem Reichstag in Augsburg vom Kaiser als reichsunmittelbare Fürsten belehnt. Das Land wird in Pommern-Wolgast und Pommern Stettin geteilt. Der ständische Landtag bleibt vereint. Philipp von Pommern-Wolgast baut seine Residenzen aus. 1546 entsteht in Ueckemünde eine dreigeschossige Anlage.

1525 wird in Stralsund eine "Ordnung der Kirchen und Schulen" verfasst, durch die eine Knaben- und Mädchenschule mit je drei Lehrern entsteht. Auch Greifswald, Stolp und Stargard erhalten "Große Stadtschulen". Stettin erhält 1543 ein Pädagogium zur Ausbildung von Lehrern. Die Universität muss zeitweise aus Geldmangel schließen.

Die Wirtschaft in den Städten des Binnenlandes stagniert wegen der Zunftzwänge. Es kommt zu Unruhen gegen den adlig dominierten städtischen Rat.

In Stolp werden 1524 geistliche Einrichtungen geplündert. Johannes Kureke führt 1524/25 den "Stralsunder Kirchensturm" an. 1534 wollen die Herzöge die Reformation auf einem Landtag mit Adel, Klerus und Städten durchsetzen. Trotz des Scheiterns verfasst Johannes Bugenhagen eine neue Kirchenordnung. Fünf Klöster werden in Damenstifte umgewandelt. Der kirchliche Landbesitz fällt an den Herzog.

Der Adel gewinnt gegenüber den Herzögen an Macht. Durch eine Getreidekonjunktur können die Ritterhöfe erweitert und eigene Landwirtschaft betrieben werden.

Das Sexualleben ist streng reglementiert und beobachtet. Ehebruch, "Unzucht" und andere Sünden sind strafbar. Das Heiratsalter der Mädchen liegt bei 15 – 18 Jahren. Jungen sind mit 12 – 15 heiratsfähig.

Infoboxbild Reformation in Mecklenburg: Herzog Ulrich von Mecklenburg-Güstrow mit seiner ersten Gemahlin Anna von Brandenburg

Reformation in Mecklenburg

veröffentlicht am 6.5.2017