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Erbvergleich und Siebenjähriger Krieg

Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich 1755
Landesgrundgesetzlicher Erbvergleich aus dem Jahre 1755

Der „Landesgrundgesetzliche Erbvergleich“ fixiert 1755 die Rechte und Pflichten der Ritterschaft. Dabei werden die feudal-grundherrschaftlichen Gepflogenheiten zum Grundrecht erhoben. Das schließt – mit Ausnahme der Niederlegung ganzer Dörfer – das Recht der Grundherren zur Legung (Enteignung) ihrer Bauern ein.

Am Siebenjährigen Krieg (1757 – 1763) ist Mecklenburg nicht direkt beteiligt, aber Truppen durchziehen das Land. 1795 kommt es in mecklenburgischen Städten und vor allem in Rostock und Schwerin zu Aufständen der Handwerksgesellen. 1800 plündert die Bevölkerung in Rostock und Güstrow Geschäfte und Lager. Das Militär beendet die Aufstände.

Anton Graff, Friedrich der Große
Anton Graff, Friedrich der Große, König von Preußen, Gemälde von 1781

Durch den Siebenjährigen Krieg (1757 – 1763), in den sämtliche europäischen Großmächte verwickelt sind, wird das Land ein weiteres Mal Durchmarsch- und Kampfgebiet. 72 000 Pommern fallen. Die Schäden sind durch Plünderungen enorm. Danach verordnet der Preußenkönig ein Aufbauprogramm.

1779 werden in Preußisch-Pommern Agrar- und Rechtsreformen eingeleitet, die teilweise die Leibeigenschaft lockern. Ab 1780 übernimmt die Pommersche Landschaft aus Adelsvertretern repräsentative Aufgaben. Ihren politischen Einfluss behält sie auf lokaler Ebene in den Kreistagen.

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Symbolfoto: Historische Schreibmaschine

Autor*innen des Virtuellen Landesmuseums

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