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Hamburger Vergleich und Nordischer Krieg

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Ämtereinteilung im nordwestlichen Mecklenburg 1720

Als 1695 die Güstrower Herzogslinie ausstirbt, wird im Erbfolgestreit 1701 durch den „Hamburger Vergleich“ die dritte große Teilung des Landes festgelegt. Aus Stargard und dem Fürstentum Ratzeburg entsteht das Herzogtum Mecklenburg-Strelitz. Mecklenburg-Schwerin erhält den werleschen Teil um Güstrow.

Etwa je 10 % des Landbesitzes in beiden Mecklenburg gehören den Städten und den Landesklöstern. 40 % behalten die Herzöge als Domanium, das durch Gutspächter und Bauern bewirtschaftet wird. Rund 600 adlige Besitzer von ca. 1.000 Gütern teilen sich die restlichen 40 %. Es verbleiben noch etwa 4.900 Bauernhöfe.

Adeliges Fräulein-Stift Barth 1733-41
Adeliges Fräulein-Stift Barth
1733 – 1741

Der Nordische Krieg (1700 – 1721) stürzt die gesamte Region ins Chaos. Für Schwedisch-Pommern bedeutete er Besetzung und Plünderung durch russische, preußische und sächsische Truppen. 1713 lässt Zar Peter I. Anklam und Wolgast einäschern. Rügen wird durch Dänemark besetzt. Die Hafenstädte Stettin, Anklam und Demmin fallen mit Usedom und Wollin 1720 für 2 Millionen Reichstaler von Schweden an Preußen und gehören danach zur Region Preußisch-Vorpommern.

In Stettin residiert seit 1723 die Kriegs- und Domänenkammer als Zentralverwaltung. Die Regierung ist nur noch für Justiz, Kirche und Schule zuständig.

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Kriegsende in Mecklenburg

veröffentlicht am 29.4.2015