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Ausbau der herzoglichen Verwaltungen

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Stadthafen auf dem Rostocker Dreikönigsaltar

1477 beginnt mit dem mecklenburgischen Landesherrn, Herzog Magnus II., ein grundlegender Politikwandel. Er konzentriert sich auf die Ordnung der Finanzen, Qualifizierung der Beamten und Straffung der Verwaltung. Doch sein Ziel, die weitgehende Autonomie der Seestädte zu brechen, erreicht er nicht.

Reitersiegel Bogislaw X. (des Großen)
Reitersiegel von Bogislaw X. (dem Großen)

1474 übernimmt Bogislaw X. die Herrschaft in Pommern-Wolgast-Stolp und vier Jahre später erhält er auch Pommern-Wolgast. Damit ist nach 200 Jahren das Herzogtum wieder vereint. Bogislaw X. kann besonders durch geschickte dynastische Heiratspolitik die Spannungen zu den Nachbarn abbauen. Er modernisiert die Verwaltung durch die Bildung von Ämtern, führt römisches Recht und eine Aktenführung ein. Er erhält den Beinamen „der Große“. Die Macht der größeren Städte kann er aber nicht brechen.

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