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Auf dem Weg in das Deutsche Reich

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Ständehaus Rostock (links), erbaut 1893

Der Beitritt zum Norddeutschen Bund 1867/68 und den Zollverein markiert das Ende mecklenburgischer staatlicher Selbständigkeit. Das Gesetz über die Freizügigkeit 1868 garantiert freie Wohnsitzwahl. Das Gewerbegesetz beendet 1869 den Zunftzwang.

1871 werden beide Mecklenburg Teil des Deutschen Reichs. Die standesamtliche Ehe und Glaubensfreiheit werden 1874 Gesetz. In Mecklenburg besteht eine gemäßigt liberale Opposition. Die Sozialdemokratische Partei erhält wachsenden Zulauf.

Seit 1886 ist die Deutsche Kolonialgesellschaft im Land aktiv. 1895 wird Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg ihr Präsident. Die Landständische Union bleibt erhalten.

Rüdiger Freiherr von der Goltz (1837-1910) Landesdirektor des Provinzialverbandes Pommern 1881
Rüdiger Freiherr von der Goltz (1837 – 1910) Landesdirektor des Provinzialverbandes Pommern 1881

Das Gesetz über die Freizügigkeit 1868 garantiert freie Wohnsitzwahl. Das Gewerbegesetz beendet 1869 den Zunftzwang. 1871 erhält Pommern 14 Sitze im Deutschen Reichstag. Die standesamtliche Ehe und Glaubensfreiheit werden 1874 Gesetz. In Pommern entsteht 1875 durch eine Reform ein Provinzialverband mit einem Provinziallandtag, einem Provinzialausschuss und dem Landeshauptmann oder Landesdirektor. Mit einem eigenen Haushalt und kommunalen Freiheiten wirkt er besonders im sozialen und Verkehrsbereich.

Bis 1881 treten die Stände im Kommunallandtag von Neuvorpommern in Stralsund zusammen und sind danach vereinigt mit Altpommern in Stettin als Provinziallandtag tätig. Die Landgemeindeordnung schließt 1891 die Reformen ab.

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