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Auf dem Weg zur Gleichstellung der Religionen

Großherzog Paul Friedrich I.
Paul Friedrich I. von Mecklenburg-Schwerin

1811 werden alle Religionen in Mecklenburg gleichgestellt. Friedrich Franz I. hebt 1813 den Schutzjudenstatus auf und stellt die Juden den Einheimischen gleich. Das Gesetz gilt jedoch nur zwei Jahre.

Die protestantischen kirchlichen Zustände bleiben weitgehend unverändert, doch wird eine allgemeine "Unkirchlichkeit" auch der "Vornehmen" beklagt. In den Gutsdörfern geht die Teilnahme am Gottesdienst zurück, weil die Landarbeiter nur am Sonntag ihren eigenen Acker bestellen können. 1837 setzt Großherzog Paul Friedrich (1800–1842) ein umfassendes Berichtswesen der Pfarrer nach vorformulierten Fragen durch, in dem sich diese Klagen spiegeln.

Katholische Kirche in Hoppenwalde 1808
Katholische Kirche in Hoppenwalde 1808

Die katholischen Siedler bauen 1808 in Hoppenwalde eine Kirche.

Friedrich Wilhelm III. verleiht im Edikt von 1812 der jüdischen Bevölkerung die Freiheit für die Niederlassung und die Berufswahl sowie das Recht zum Besitz von Immobilien. In allen größeren Orten Pommerns leben nun Juden. In Stettin entsteht 1816 der jüdische Kirchenverein, aus dem die Jüdische Gemeinde hervorgeht.

Die protestantischen kirchlichen Zustände bleiben weitgehend unverändert.

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