Skipnavigation Virtuelles Museum zur Geschichte Mecklenburgs und Vorpommerns

Springe direkt zu:

Menü öffnen

Frauenklöster für adlige Jungfrauen

Kanzel Schlosskirche Schwerin
Detail der Kanzel in der
Schlosskapelle Schwerin 1563

Eine neue Kirchenordnung bildet ab 1552 für Jahrhunderte die Grundlage der Landeskirche. Die Klöster werden säkularisiert. Nur in Rostock, Malchow, Ribnitz und Dobbertin bleiben protestantische Frauenklöster erhalten. Der römisch-katholische Widerstand wird unterdrückt. Es gilt nun der Grundsatz „cuius regio, eius religio“ – wer regiert, bestimmt die Religion. Erster Bischofsadministrator wird Ulrich I. zu Mecklenburg. 1571 wird die evangelisch-lutherische Landeskirche mit der Superintendentenordnung nach innen neu strukturiert (Kirchenkreise: Wismar, Güstrow, Parchim, Schwerin, Rostock und Neubrandenburg).

Jacob Runge
Generalsuperintent Jacob Runge (1527 – 1595), Wolgast, erlässt 1563 eine neue Kirchenordnung.

Konsistorien in Greifswald, Stettin und Kolberg überwachen Kirchen und Schulen in Pommern. Das Bistum Cammin wird eine eigenständige weltliche Region und durch Mitglieder des Herzogshauses verwaltet. Nach längerem Streit wird 1569 eine Ordnung zu den Klöstern Bergen auf Rügen, Kolberg, Marienfließ, Stolp und Verchen erlassen, die sich zu protestantischen Versorgungseinrichtungen adliger Jungfrauen wandeln.

Die kirchliche Organisation wird durch den Wolgaster Generalsuperintendenten Jakob Runge gelenkt. 1563 wird seine neue Kirchenordnung gedruckt. Das stärkt den Ausbau einer Landeskirche.

Der römisch-katholische Widerstand wird unterdrückt. Es gilt nun der in Greifswald formulierte Grundsatz „cuius regio eius religio“ – wer regiert bestimmt die Religion.

Erfahre mehr über die Zeit

Infobox-Grafik: Maschinenfabrik Klingebiel © Peter Lück

Unsere Museen

Wappenepitaph für MATHIAS VON PASSOW in der Kirche Zehna

Mecklenburgische Epitaphe