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Großbetriebe, anhaltende Auswanderung und Saisonarbeit

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Lokomobile mit Dampfpflug auf dem Gut Groß Wüstenfelde 1890

1862 wird die Vererbpachtung bäuerlicher Stellen in Mecklenburg-Schwerin Gesetz. Bäuerliches Eigentum entsteht im Domanium auf der Stufe von Büdnern und Häuslern. Landarbeiter im ritterschaftlichen Gebiet können den dort möglichen Freikauf oft nicht leisten. Ihre Höfe fallen an Gutsbesitzer, die den Ackerbau intensivieren und Grünlandflächen für die Rinderhaltung schaffen. Die Landwirtschaft mit Gütern über 100 ha dominiert und zeigt hohe marktwirtschaftliche Flexibilität. Der Maschinen- und der Großviehbestand liegen über dem Reichsdurchschnitt.

Eine Ausnahme zeigt das zu Mecklenburg-Strelitz gehörende Ratzeburger Land, wo sich Gutswirtschaft kaum entwickelt hat und daher eine starke Bauernschaft besteht.

Friedrich Wachenhusen, Bauer beim Pflügen, 1891
Friedrich Wachenhusen, Bauer beim Pflügen, 1891

In Pommern verkehrt sich die Bauernbefreiung in das Gegenteil. Die Bauern müssen Hufenanteile an die Grundherren als Entschädigung für die Entlassung aus der Leibeigenschaft abtreten. Die Gutsbesitzer intensivieren den Ackerbau und schaffen Grünlandflächen für die Rinderhaltung. Pommern bleibt agrarisch dominiert. Der Adel mit einem Anteil von 1 % an der Bevölkerung verfügt über 50 bis 60 % der landwirtschaftlichen Flächen. Pommern wird zum größten deutschen Kartoffelerzeuger. Neuvorpommern verfügt über die besten Böden in der Provinz.

Die ehemals leibeigenen Dorfbewohner suchen ihre Zukunft vielfach in Amerika. Etwa 243 000 Pommern verlassen ihre Heimat. Ausländische Saisonarbeiter kompensieren den Personalmangel. Für die Bauern verbessert sich die Lage erst nach 1879 durch Schutzzölle, staatliche Förderung und die Mechanisierung z.B. durch Mähmaschinen.

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