Skipnavigation Virtuelles Museum zur Geschichte Mecklenburgs und Vorpommerns

Springe direkt zu:

Menü öffnen
Politik | 1950 bis 2000 | Mecklenburg-Vorpommern

Genehmigungsstempel der Volkspolizei zum Aufenthalt im Sperrgebiet

Genehmigungsstempel der Volkspolizei zum Aufenthalt im Sperrgebiet
360° Ansicht

Weitere Abbildungen

  • Holz, Gummi
  • um 1988
  • Höhe: 7,5 cm

Diesen Stempel nutzt die Volkspolizei, um die Berechtigung zum dauerhaften Aufenthalt in einem Kreis des Sperrgebietes zu erteilen. Mit der Einrichtung des Grenzsperrgebietes 1952 registriert die Volkspolizei alle Einwohner in dieser Zone. Reisen in das Sperrgebiet aus Besuchs- oder Arbeitsgründen sind genehmigungspflichtig. Einwohner, die ihren ständigen Wohnsitz im Sperrgebiet haben, erhalten einen Eintrag in ihren Personalausweis. In regelmäßigen Abständen überprüft die Polizei die Erlaubnis, um sie zu verlängern oder auch zu entziehen.

Text: A. W.

Das Originalexponat finden Sie hier:

Das Exponat bezieht sich auf:

Kontakt

Grenzhus

Neubauernweg 1
19217 Schlagsdorf