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Sonderausstellung

Reformation in Mecklenburg - Raum 3

Mit der Reformation übernimmt die fürstliche Familie in Mecklenburg die Oberaufsicht über die Kirche. Ein Vertreter der Familie wird „Bischofsadministrator“.

Johann-Albrechts-Taler 1549
Taler mit dem Porträt Herzog Johann Albrechts I. zu Mecklenburg (Silber, 1549)

Taler mit dem Porträt Herzog Johann Albrechts I. zu Mecklenburg

Silber, 1549

Der in Gadebusch am Sitz des Bischofadministrators geschlagene Taler symbolisiert die Bekräftigung der protestantischen Lehre. Die Umschrift: DOMINE NE DA INMICIS VERBI TVI LETIT[IAM] bedeutet: „Gott, gib den Feinden deines Wortes keinen Jubel“. Damit ist die protestantische Bibelübersetzung als einzig wahres Wort Gottes gemeint. Die Feinde sind die Vertreter der römisch-katholischen Kirche.

Durch die Reformation wird erstmals die Schulpflicht verordnet. Vordergründiges Ziel ist, dass die Kinder die Bibel lesen können.

Niederdeutsche Kirchen- und Schulordnung, Rostock 1557
Niederdeutsche Kirchen- und Schulordnung Titelblatt

Niederdeutsche Kirchen- und Schulordnung,

Rostock 1557

Originaltitel: „Kerkenordeninge: Wo ydt mit Christlyker Lere / vorrekinge der Sacramente / Ordination der Denere des Euangelii / ordentlyken Ceremonien / in den Kercken / Visitation / Consitorio vnde Scholen / Im Hertochdome tho Meckelenborch / etc. geholden werdt. MDLVII.“

Die erstmals allgemein festgelegte Verpflichtung zur Ausbildung der Kinder im Lesen und Schreiben dient in erster Linie dazu, Fähigkeiten zum Lesen der Bibel zu vermitteln.

Protokoll über die von den Landräten in Schwerin getroffene vorbereitende Vereinbarung zur Abhaltung des Landtags an der Sagsdorfer Brücke 1549 (Landeshauptarchiv Schwerin)

Protokoll über die von den Landräten in Schwerin getroffene Vereinbarung betreffend den Landtag an der Sagsdorfer Brücke 1549 (Original im Landeshauptarchiv Schwerin)

Der Adel in Mecklenburg ist in der „Ritterschaft“ organisiert. Die Städte bilden die „Landschaft“. Ihre Sprecher sind „Landräte“.