Raum 13: Buchdruck und Schulbildung
Die Auswirkungen gedruckter Schriften auf die Gesellschaft hingen unmittelbar mit der schulischen Bildung zusammen. In Mecklenburg legte die Kirchenordnung von 1602 fest, dass auf den Dörfern die Pastoren und Küster samt ihren Frauen Schule zu halten hatten. Die „Knaben und Madeleine“ sollten im Katechismus, Gebet, Lesen, Schreiben und Nähen unterwiesen werden. In der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts erhielten die Kinder im Herzogtum Mecklenburg-Schwerin einen von Wilhelm Bärensprung in Schwerin gedruckten Kleinen Katechismus. Erst 1831 wurde in Ludwigslust ein „Erstes Lesebuch für Volksschulen in Mecklenburg“ als Unterrichtsmittel herausgegeben. Wahrend im großherzoglichen Besitz die Schulen nach und nach an Niveau gewannen, blieb dieses auf vielen ritterschaftlichen Gütern niedrig.