
Texte und Bildauswahl: Magnus Kobi, Raphael Mario Safhöfer, Thilo Wunrau. Fachliche Betreuung: Lars Röding, Dr. Florian Ostrop
Paul Eduard Junker wurde am 10. September 1882 in Metz geboren und wuchs anschließend in Tilsit und später in Schwerin auf. In Schwerin besuchte er die Oberrealschule, von der er als Obertertianer im Alter von 16 Jahren entlassen wurde. Daraufhin ging er in das Manufakturengeschäft. Bis zu seinem 19. Lebensjahr absolvierte er eine Lehre bei der Firma Zabel in Schwerin und blieb anschließend noch zweieinhalb Jahre in dem Manufakturengeschäft, um dort sein Geld zu verdienen.
Nach einem kurzen Zwischenstopp in Berlin zog es ihn zurück nach Schwerin. Er lebte in der Schloßstraße 17 und hatte nur einen kurzen Weg zu seinem Arbeitsplatz. Im Jahr 1903 erhielt er eine Anstellung bei der Firma Honig. Im Jahr 1913 stieg er dort zum Abteilungsleiter und Prokuristen auf. Seine gute gesellschaftliche Stellung zeigte sich auch in seinem Gehalt: Mit 9.000 Reichsmark jährlich verdiente Paul Junker vergleichsweise sehr viel für die damalige Zeit. Sein Vermögen umfasste sogar 50.000 Reichsmark.

Die Anklage
Paul Junker war bekannt für seine Schüchternheit. In einem Gedicht über ihn wird gesagt, dass er bei den Frauen sehr beliebt war, ihnen gegenüber aber immer kalt geblieben ist. 1901 hatte er nach seinen Angaben vor Gericht das erste Mal gleichgeschlechtlich verkehrt. Am 12. Juli 1938 kam er dann in Untersuchungshaft. Ihm wurde vorgeworfen, mit Wilhelm Rehmann über einen Zeitraum von vier bis acht Wochen Onanie, Afterverkehr und Mundverkehr betrieben zu haben. Die beiden hatten sich 1928 im Schlossgarten in Schwerin kennengelernt und standen gemeinsam vor Gericht. Nach dem Reichsstrafgesetzbuch, § 175, war das Verhältnis zwischen den beiden zu damaliger Zeit eine Straftat. Der Angeklagte stimmte den Vorwürfen im Allgemeinen zu. Paul Junker wurde daraufhin zu 21 Monaten Gefängnis verurteilt. Nach seiner Verurteilung wurde er in eine Zelle nach Dreibergen-Bützow gebracht.
Gerichtssaal am Demmlerplatz, 1917, wahrscheinlich der spätere Ort der Gerichtsverhandlung. Quelle: Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Früherer Arbeitsort von Paul Junker, heute Kaufhaus Kressmann
Stolperstein für Paul Junker vor seinem einstigen Wohnhaus, Schloßstraße 17 in Schwerin
Eingang und Fassadenansicht des Wohnhauses Schloßstraße 17