Totenhände (Leibzeichen) in gedrechselter Holzschale aus St. Georgen, Wismar
14./ 15. Jahrhundert, Durchmesser: 27,5 cm
Die beiden mumifizierten rechten Hände sind Zeichen des städtischen Rechtssystems, das Wismar bereits 1266 durch den mecklenburgischen Fürsten Johann ordentlich bestätigt wird. Als gerichtliche Deposita dienen sie zur Beweisführung. Die Hände werden Ermordeten abgetrennt, um damit den Mörder vor Gericht zu fordern. Für Mecklenburg ist der Brauch schon 1238 bezeugt. Für Wismar sind noch zwischen 1501 und 1516 mehrere Fälle erwähnt. Nach dem 16. Jahrhundert sind solche Handabnahmen nicht mehr überliefert.
Text: S. S.
Das Exponat bezieht sich auf:
Mecklenburg bis 1945
Das Originalexponat finden Sie hier:
Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar
Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar
Stadtgeschichtliches Museum der Hansestadt Wismar "Schabbell"
Beguinenstraße 4
23966 Wismar
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