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Raum 6

Buchdruck und Verwaltung

Lehn-Eid-Formular aus dem Jahr 1753 (Ausschnitt). Druck: vermutl. Bärensprung, Schwerin.
Quelle: Mecklen­burgisches Landes­haupt­archiv Schwerin, 3.2-1/5 Ritterschaftliches Amt Grevesmühlen. Lehn-Eid-Formular aus dem Jahr 1753 (Ausschnitt). Druck: vermutl. Bärensprung, Schwerin.

Im Mittelalter war fürstliche und städtische Verwaltungs­korrespondenz handschriftlich auf Papier und bei wichtigen Angelegenheiten auf Pergament abgewickelt worden. In der Neuzeit wurden viele Amtsvorgänge zum Massengeschäft, etwa die Erteilung von Besitz­urkunden, Passier­scheinen, Ein- und Ausfuhr­genehmigungen oder das Ablegen von Bürger-, Lehn- und Diensteiden. Gedruckte Formulare brachten eine erhebliche Entlastung der Schreib­stuben mit sich. Auch Vorschriften ließen sich nun einfacher verbreiten. Im 17. und 18. Jahrhundert lag die Auflage von fürstlichen Edikten im Herzogtum Mecklenburg bei bis zu 2.000 Stück.

Titelblatt: Hamburger Vergleich von 1701, Schwerin, Lembcke

Der Hamburger Vergleich

Nachdem 1695 die mecklenburg-güstrowsche Linie des Fürstenhauses erloschen war, einigten sich die verbliebenen Linien im Hamburger Vergleich von 1701 auf die Teilung des Landes in die Fürstentümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- Strelitz. Während Originalverträge zur dynastischen Erbfolge oft prachtvoll gestaltet auf Pergamentblättern geschrieben wurden, machte man mit Hilfe einfacher Drucke den Inhalt derartiger Verträge öffentlich bekannt.

Titelblatt: Vieh und Korn müssen im Lande bleiben - Ein Edikt von 1697, Güstrow, Lembcke
Sammlung B. Schattinger, Schwerin.

Vieh und Korn müs­sen im Lande bleiben

Ein Edikt von 1697

Titelblatt: Iura Mecklenburgica, Neubrandenburg, Dobberthin 1724
Bibliothek der Stiftung Mecklenburg, Sign. M VRS 166

Verträge mit Ritter- und Landschaft

Eine Sammlung von 1724

Erst 1919 bzw. erhielten die beiden Mecklenburg eine Verfassung. Bis dahin regelten sich die Machtverhältnisse über Verträge zwischen den Landesherrn, den ritterschaftlichen Landbesitzern und den Städten. Diese wurden immer wieder zusammengefasst publiziert.

Titelblatt: Hausvertrag von 1772, Neubrandenburg, Oesten
Bibliothek der Stiftung Mecklenburg Sign. M VRS 147.

Gemeinsam gegen Schulden

Ein Hausvertrag von 1772

Das kleine Herzogtum Mecklenburg-Strelitz war in der zweiten Hälfte des 18. Jh. hoch verschuldet. 1772 wurde eine von beiden mecklenburgischen Fürsten bestätigte Kommission zur Tilgung der Staatsschulden eingesetzt.