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Politik | 1700 bis 1750 | Mecklenburg bis 1945

Herzoglich mecklenburgisches Wappen

  • Federzeichnung, o.J.

Nach 1701 führen Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz ein identisches siebenfeldriges Wappen. Die Federzeichnung ist vermutlich eine Schöpfung des frühen 18. Jahrhunderts. Die Wappenfelder symbolisieren:
- das Herzogtum Mecklenburg im heraldisch rechten Obereck mit dem aufrechten Stierkopf im goldenen Feld, dazu gehört der mittlere Helm mit den Pfauenfedern;
- die Herrschaft Rostock im heraldisch linken Obereck mit dem schreitenden goldenen Greifen, dazu gehört der heraldisch linke Helm mit den beiden Hörnern;
- das Fürstentum Schwerin im heraldisch rechten Mittelfeld als geteiltes Feld mit dem goldenen Greif oben und dem grünen Rechteck unten, dazu gehört der linke Helm mit dem aufrechten Greifen (heraldisch rechts außen);

- die Grafschaft Schwerin als geteiltes, oben rotes und unten goldenes Mittelschild, dazu gehört der heraldisch rechte Helm mit den Adlerschwingen;
- das Fürstentum Ratzeburg im heraldisch linken Mittelfeld mit dem silbernen Balkenkreuz und darüber schwebender Laubkrone, dazu gehört der rechte Helm mit Lanzen (heraldisch links außen);
- die Herrschaft Stargard im heraldisch rechten Untereck mit dem puffärmelbekleideten weiblichen Arm, dessen Hand einen goldenen, diamantbesetzten Ring zeigt;
- die Herrschaft Werle bzw. das Fürstentum Wenden im heraldisch linken Untereck mit dem schräg gestellten Stierkopf.

Text: C. RC.

Das Originalexponat finden Sie hier:

Das Exponat bezieht sich auf: